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Die OÖ. Nachrichten vom 27.September 2018 berichten über die Enquete zum Tag des Denkmals 2018:
LINZ. Enquete: Breite Allianz fordert Änderungen im Baurecht sowie steuerliche Erleichterungen für denkmalgeschützte Gebäude.
Österreichs kulturelles Erbe ist groß: Fast 40.000 denkmalgeschützte Objekte im ganzen Bundesgebiet zeugen davon – knapp 6.000 stehen in Oberösterreich. Zwei Drittel der Objekte sind im Besitz der öffentlichen Hand oder kirchlicher Organisationen, ein Drittel gehört Privatbesitzern.
Doch die Gefahr, dass denkmalgeschützte Gebäude verfallen und letztlich abgerissen werden müssen, ist größer, als man denkt. Grund dafür sind rigide Baurechtsbestimmungen und die mitunter kostspielige Erhaltung. Heute Abend findet in Wien zu diesem Thema eine Enquete der Initiative "Denkmal.Kultur" statt.
"Ein Neubau ist billiger"
Zur Initiative vereint hat sich eine breite Allianz von Organisationen, darunter die Bundesimmobiliengesellschaft, die Klöster und Orden Österreichs oder die Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege Oberösterreich (GLD). Sie fordern Änderungen im Baurecht und steuerliche Erleichterungen für denkmalgeschützte Gebäude.
"Ein Denkmal ist eben kein Neubau", sagt GLD-Präsident Georg Spiegelfeld im OÖN-Gespräch. Daher müsse man das Baurecht für denkmalgeschützte Objekte adaptieren und flexibler gestalten. "Dann ist ein Fluchtweg vielleicht einmal zehn Zentimeter länger, als es die Norm vorsieht. Dafür wird die historische Substanz nicht verändert." Gleichzeitig müsse man das Haftungsrecht angleichen.
Auch in der aktuellen Ausgabe unseres Mitteilungsblattes präsentieren wir Ihnen eine landeskundliche Aufnahme, deren historischer Entstehungskontext nicht hinreichend geklärt ist. Dieses Mal dürfen wir mit einem Bild von Fotograf Nenning aus Urfahr zurückblicken - die Karte trägt einen Poststempel vom 22. Juni 1912 und zeigt die letzte Fahrt der Postkutsche von Linz nach Gallneukirchen. Details zu Aufnahmeort, -zeit, und/oder -anlass sind allerdings nicht bekannt. So müsste das Foto bei bzw. zwischen Linz und Gallneukirchen aufgenommen worden sein, aber wo genau?
Viel Vergnügen beim Transkribieren und Raten! Sie haben einen klärenden Hinweis? Bitte senden Sie ihn an
Das Bild wurde uns dankenswerterweise zur Verfügung gestellt von Johannes Gstöttenmayer (www.goodshoots.at).
Für eine vergrößterte Darstellung der Vorder- und Rückseite der Postkarte klicken Sie bitte unten auf "Weiterlesen":
Zum Öffnen der Satzung klicken Sie bitte auf das Bild.
In der Sache des Ortsbildschutzes und im Hinblick auf eine Gestaltungssatzung für Neubauten hat sich unser Vorstandsmitglied Carl Philip Clam in der letzten Zeit in der schönen Marktgemeinde Klam stark gemacht. Trotz monatelanger beharrlicher Überzeugungsarbeit konnte das eigentliche Ziel, nämlich sehr strenge Gestaltungsrichtlinien zusätzlich zur bestehenden Bauordnung zu schaffen, nicht erreicht werden. Dennoch konnte immerhin eine Gestaltungs-Empfehlung ausgearbeitet werden, die von nun an jeder Bauwerber in Klam bekommt.
In der Hoffnung, dass derartige Satzungen, womöglich sogar noch strengere Richtlinien, auch in anderen Gemeinden formuliert werden können, dürfen wir Ihnen hier die Gestaltungssatzung der Marktgemeinde Klam als anregendes Beispiel vorstellen. Die Verbreitung dieser Satzung soll dazu dienen, den Schutz unserer schönen Heimat und Ortsbilder im Bewusstsein möglichst vieler Gemeinderäte und Baubehörden zu verankern.
Mi, 27. September 2018
Die Initiative.DENKmal.KULTUR lädt am 27. September 2018 anlässlich des Tag des Denkmals zur Enquete "Zukunft Denkmal - DENKmal.ZUKUNFT":
Donnerstag, 27. September 2018
Beginn 17:00 Uhr
Palais Dorotheum in Wien
Alle näheren Informationen finden Sie auf der Einladung.
Die Initiative.DENKmal.KULTUR hat das gemeinsame Ziel, das österreichische kulturelle Erbe auch für die nachfolgenden Generationen zu erhalten. Sie setzt sich dafür ein, dass rechtliche, administrative und wirtschaftliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Erhalt und die Nutzung von historischen Objekten ermöglichen. Ganz wesentlich ist ihr, dass die „gesamte Breite“ historischer Objekte (wie z.B. Schlösser, Burgen, Ruinen, Stifte, Klöster, Stadtmauern, Museen/Sammlungen, historische Bauern-/Gutshöfe und Bürgerhäuser, Marterl und Kleindenkmäler, historische Parkanlagen) davon umfasst sein muss. Denn gerade Österreich als Kulturnation wird sowohl im urbanen wie auch ländlichen Raum ganz maßgeblich durch seine historischen Objekte geprägt, die von den Eigentümern / Nutzern mit erheblichem Aufwand in Stand gehalten, gepflegt und saniert werden.
Um auch künftig dem Erhalt des kulturellen Erbes gerecht werden zu können, sieht daher die Initiative.DENKmal.KULTUR Reformbedarf bei bau- und haftungsrechtlichen sowie steuer- und abgaberechtlichen Bestimmungen. Sie hat dafür entsprechende Vorschläge erarbeitet, die sie im „Positionspapier zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Baudenkmäler“ darlegt. Handlungsbedarf besteht auf Bundes- und Landesebene in der Bauten- und Wohnbau-, der Justiz- und Finanzpolitik, in der Kulturförderung, im Denkmal- und Ortsbildschutz und in der Raumordnungspolitik.
Das genannte Positionspapier wird am 27. September 2018 bei der „Enquete zum Tag des Denkmals, Zukunft Denkmal – DENKmal.ZUKUNFT“ im Palais Dorotheum in Wien präsentiert werden. Weiters wird dort der Präsident von European Historic Houses, Rodolphe de Looz-Corswarem einen Impulsvortrag zum Thema „Zukunft historische Bauten in Europa – ein Vergleich“ halten.