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In der Sache des Ortsbildschutzes und im Hinblick auf eine Gestaltungssatzung für Neubauten hat sich unser Vorstandsmitglied Carl Philip Clam in der letzten Zeit in der schönen Marktgemeinde Klam stark gemacht. Trotz monatelanger beharrlicher Überzeugungsarbeit konnte das eigentliche Ziel, nämlich sehr strenge Gestaltungsrichtlinien zusätzlich zur bestehenden Bauordnung zu schaffen, nicht erreicht werden. Dennoch konnte immerhin eine Gestaltungs-Empfehlung ausgearbeitet werden, die von nun an jeder Bauwerber in Klam bekommt.
In der Hoffnung, dass derartige Satzungen, womöglich sogar noch strengere Richtlinien, auch in anderen Gemeinden formuliert werden können, dürfen wir Ihnen hier die Gestaltungssatzung der Marktgemeinde Klam als anregendes Beispiel vorstellen. Die Verbreitung dieser Satzung soll dazu dienen, den Schutz unserer schönen Heimat und Ortsbilder im Bewusstsein möglichst vieler Gemeinderäte und Baubehörden zu verankern.