Kneifel: "Bürokratie und Kostenrisiko müssen soweit reduziert werden, dass sich Investoren eher für die Nutzung eines denkmalgeschützen Altbaus im verbauten Gebiet entscheiden, statt am Rande einer Gemeinde landwirtschaftlichen Boden zu verbrauchen." Hauptproblem sei, dass viele für Neubauten bestimmte Normen genauso für Bürgerhäuser in Ortskernen aus der Gotik, Renaissance- oder Barockzeit gelten. Konkret fordert die IWS die Abschaffung der Liebhaberei-Verordnung, eine Sonderausgabenregelung für Eigentümer, Investitionsförderungen, eine Kreditgarantie und die Abschaffung der Grundsteuer für denkmalgeschützte Objekte.