Ausschreibungskriterien
Landespreis für Denkmalpflege (dotiert mit 7.500 EUR)
Grundsätzliche Voraussetzungen:
- Eingereicht werden können ausschließlich Objekte, die sich im Bundesland Oberösterreich befinden.
- Die Restaurierung bzw. Sanierung der eingereichten Objekte muss im Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt durchgeführt worden sein.
- Der Abschluss der Arbeiten darf nicht mehr als drei Jahre zurückliegen.
Für die Entscheidung der Fachjury sind folgende Faktoren wichtig:
- Die Restaurierung und Sanierung des Objektes muss unter vorbildhafter Umsetzung der Standards der Denkmalpflege erfolgt sein.
- Denkmalpflegerische Maßnahmen die zur Revitalisierung von Leerständen und zur Stärkung von Orts- und Stadtkernen beigetragen haben.
- Sorgsame Planung und Ausführung durch qualitätsvolles Handwerk und nachhaltige, sowie ressourcenschonende Maßnahmen.
- Erhaltung, zeitgenössische Weiterentwicklung und adäquate Nutzung des Objektes.
Anerkennungspreise (dotiert mit 2 mal 2.700 EUR)
Für die Anerkennungspreise können auch
- Objekte, die nicht unter Denkmalschutz stehen, bei denen jedoch besondere denkmalpflegerische Maßnahmen gesetzt wurden sowie
- Projekte, die sich besonders mit der Erhaltung und Vermittlung des kulturellen Erbes auseinandergesetzt haben, bzw. auseinandersetzen, eingereicht werden.
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Restauratoren und Restauratorinnen oder Journalisten und Journalistinnen für publizistische Arbeiten im Bereich der Denkmalpflege und für Leistungen im Bereich der Bauforschung, u.Ä. auszuzeichnen
Bewerbungsfrist bis 31. Mai 2023. Weiterführende Inforamtionen unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/192702.htm