Um die Bedeutung des baukulturellen Erbes zu unterstreichen, vergibt das Land Oberösterreich den Denkmalpreis für beispielhafte Sanierungen von historischen Objekten, die unter Denkmalschutz stehen.
Historische Gebäude und Objekte, die unter Denkmalschutz stehen, sind die steinernen Zeugen unserer Geschichte.
Sie verweisen auf die Wurzeln unserer Gesellschaft, prägen das Bild, das wir von unserer Vergangenheit haben, machen es in der Gegenwart sichtbar, und tragen es in die Zukunft weiter.
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AUSSCHREIBUNGSKRITERIEN
Denkmalpreis (dotiert mit 7.500 EUR):
Grundsätzliche Voraussetzungen:
• Eingereicht werden können ausschließlich Objekte, die sich im Bundesland Oberösterreich befinden.
• Die Restaurierung bzw. Sanierung der eingereichten Objekte muss im Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt/Landeskonservatorat für Oberösterreich durchgeführt worden sein.
• Der Abschluss der Arbeiten darf nicht mehr als drei Jahre zurückliegen.
Für die Entscheidung der Fachjury sind folgende Faktoren wichtig:
• Die Restaurierung und Sanierung des Objektes muss unter vorbildhafter Umsetzung der Standards der Denkmalpflege erfolgt sein.
• Vereinbarkeit von Denkmalschutz und technischer Normen & Vorgaben unter besonderer Berücksichtigung von Energieeffizienz und Barrierefreiheit.
• Denkmalgerechte Rettung von Objekten vor dem Verfall.
• Besonders hoher Anteil an traditionellem Handwerk.
• Neben den denkmalpflegerischen Maßnahmen ist eine entsprechende Nutzung des Objektes von Bedeutung, wobei innovative Aspekte berücksichtigt werden.
Anerkennungspreise (dotiert mit 2 mal 1.500 EUR):
Für die Anerkennungspreise können auch Objekte eingereicht werden, die nicht unter Denkmalschutz stehen, bei denen jedoch besondere denkmalpflegerische Maßnahmen gesetzt wurden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Restaurator/innen oder Journalist/innen für publizistische Arbeiten im Bereich der Denkmalpflege und für Leistungen im Bereich der Bauforschung auszuzeichnen.
BEWERBUNG & EINREICHUNG
Um den Denkmalpreis und die Anerkennungspreise können sich Einzelpersonen, Gemeinden, Pfarren, Vereine und Institutionen, die in den letzten drei Jahren ein Denkmal restauriert oder saniert haben, bewerben. Über die Vergabe der Preise entscheidet eine unabhängige Fachjury.
Die Bewerbung muss folgende Angaben beinhalten:
• Umfassende Beschreibung des Projektes auf maximal drei A4-Seiten,
• Fotodokumentation der durchgeführten Maßnahme inkl. Fotonachweis (per Download-Link, digital auf USB-Stick oder DVD),
• Angaben zum Objekt,
• Angaben zu den beteiligten Architekten und Handwerksbetrieben.
Die Einreichunterlagen können bis 10. September 2021 per E-Mail oder postalisch (Datum des Poststempels) an folgende Adresse gerichtet werden:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft
Abteilung Kultur
Gruppe Kulturförderung, Personal, Geschäftsstellen
Promenade 37, 4021 Linz
E-Mail:
Eingereichte Unterlagen werden der Jury vorgelegt und können nicht retourniert werden. Weiterführende Informationen unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/192702.htm