Immaterielles Kulturerbe: Bauhüttenwesen im UNESCO-Register Guter Praxisbeispiele
Der zwischenstaatliche Ausschuss der UNESCO zum Immateriellen Kulturerbe hat am 17. Dezember 2020 das Bauhüttenwesen in sein Register Guter Praxisbeispiele aufgenommen. Die Bewerbung wurde von 18 Bauhütten aus 5 Ländern eingereicht. Der volle Name der Bewerbung lautet „Das Bauhüttenwesen der Großkirchen Europas – Weitergabe, Dokumentation, Bewahrung und Förderung von Handwerkstechniken und -wissen“. 18 Bauhütten aus Deutschland, Frankreich, Norwegen, Österreich und der Schweiz haben sich für den Antrag auf Aufnahme des Bauhüttenwesens in das internationale Register Guter Praxisbeispiele zusammengeschlossen.
„Der größte Vorteil des Bauhüttenwesens ist eine kontinuierliche Ausführung von Restaurierungsarbeiten durch ein Team, das stark mit dem Objekt verbunden ist und dessen neuralgische Punkte kennt“, erläutert Andreas Hindemann, Münsterbaumeister aus Basel. „Wir freuen uns außerordentlich über den positiven Entscheid und damit über die Anerkennung unserer Arbeit“, fügt er hinzu.
Mehr dazu unter http://www.bauhuetten.org, oder in beiliegender Medienmitteilung. Zum Öffnen klicken Sie ganz einfach auf das Bild rechts. (Foto: Claudia Tabori)