Ein Kommentar von Jürgen Wiltschko
Schon an einen Gebäude-Check gedacht?
Wer sich nicht um sein Objekt kümmert, handelt fahrlässig und muss im Fall eines Unfalles nicht nur Schadenersatz zahlen, sondern auch die strafrechtlichen Konsequenzen tragen. Der Eigentümer bzw. der Verwalter hat sich laufend über die neuesten gesetzlichen Vorschriften zu informieren und das Gebäude – zumindest was die Nutzungssicherheit betrifft – auf dem technisch neuesten Stand zu halten. Einer lückenlos und gut geführten Dokumentation kommt dabei besondere Bedeutung zu. War etwa ein Mangel nicht erkennbar, ist üblicherweise nach der Rechtsprechung im Streitfall ein Entlastungsbeweis dann erfolgreich, wenn das Wohngebäude in periodisch wiederkehrenden Abständen im Rahmen von Sichtkontrollen geprüft wurde.
Die ÖNORM B 1300 gilt seit 2012 für Eigentümer von Wohngebäuden. Sie schreibt verpflichtende Objektsicherheitsprüfungen vor, also die Besichtigung der baulichen Anlage durch sachkundige Personen. Das Ergebnis jeder Prüfung ist in einem Prüfprotokoll zu dokumentieren und 10 Jahre aufzubewahren. Weitere Sichtkontrollen müssen zumindest jährlich durchgeführt werden. Mängel sind umgehend zu beheben. Diese ÖNORM beschreibt darüber hinaus aber auch die Verantwortlichkeiten und die jeweiligen Zuständigkeiten. Dabei wird festgehalten, dass der Liegenschaftseigentümer als Verantwortungsträger zwar berechtigt ist, seine Aufgaben zu delegieren, aber immer eine „Letztverantwortung“ im Sinne einer Auswahl- und Überwachungsverantwortung innehat. Im Schadensfall bzw. Streitfall kann und wird ein Richter bzw. Sachverständiger sich auf diese Norm berufen. Die Prüfung darf von fachkundigen Personen mit entsprechenden Ausbildungen und Kenntnis der Normen und Rechtslage durchgeführt werden. Laut Vorschlag Anhang A der ÖNORM muss wiederkehrend geprüft werden, regelmäßig von täglichen Sichtkontrollen bis zu 5-Jahres-Intervallen, je nach Umfang sind Prüfzyklen festzulegen.
Was wird in der ÖNORM B1300 gefordert?
• Bestandsdokumentation
• Erstellung von Dokumentationen der Objektsicherheit
• Sicherheitshinweise für Bewohner
• Sicherstellung des laufenden Betriebes und Wartung sicherheitstechnischer Anlagen
• Handlungsanweisungen beim Auftreten von (schweren) Mängeln und Gefahren
• Dokumentation der Objektsicherheit
• Nutzungsänderungen oder bauliche Änderungen können ggf. Anlass zu entsprechenden Aktualisierungen und Anpassungen der vorgenannten Maßnahmen geben
• Aufgabenspezifische Weiterbildung
Durch regelmäßige Prüfungen und eine lückenlose Dokumentation lassen sich Schäden schnell erkennen und vermeiden. Dadurch wird auch vorausschauende Planung und kalkulierte Bildung von Rücklagen für Sanierungsarbeiten möglich. Ein Gebäudecheck ermöglicht eine umfangreiche Zustandsanalyse für Eigentümer und die Korrektur konsensloser Themen vor einem möglichen Schadensfall. Die ÖNORM B 1300 „Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen“ (Stand 11/2012) bietet erstmalig für Eigentümer von Wohngebäuden bzw. deren Verwaltungen einen praxisorientierten und strukturierten Leitfaden zur ordnungsgemäßen Erfüllung dieser umfangreichen Prüfpflichten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
WBM Wiltschko Baumanagement GmbH, Bmst. Ing. Jürgen Wiltschko, MSc
Heideweg 1, 4209 Engerwitzdorf, Tel.: 07235 / 20702, www.wiltschko.cc