Zur Novelle des OÖ. Raumordnungsgesetzes

Mi, 15. Jänner 2020Logo zentriert 1

Stellungnahme der Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege Oberösterreich

Zu den zentralen Aufgaben der GLD gehören Initiativen, Unterstützung und Beratung in allen Fragen der Erforschung, Erhaltung, Vermittlung und Förderung des kulturellen Erbes Oberösterreichs. Die Grundlage für eine erfolgreiche Wahrnehmung dieser Aufgaben bilden Bundes- und Landesgesetze, die direkt oder indirekt Belange des baulichen, räumlichen und kulturlandschaftlichen Erbes betreffen. Dem oberösterreichischen Raumordnungsgesetz (OÖROG) kommt dabei im Rahmen der landesgesetzlichen Kompetenzen eine zentrale Rolle zu. Die GLD sieht es als ihre Pflicht, auf zentrale Versäumnisse der geplanten Novelle des OÖROG hinzuweisen und hat sich deshalb erlaubt, am 15. Jänner 2020 inhaltliche Verbesserungsvorschläge an Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner zu übermitteln:

Klare rechtliche Voraussetzungen für das Kulturerbe im OÖROG

Neben der obligatorischen Eintragung der nach dem österreichischen Denkmalschutzgesetz geschützten Objekte ist es nach Auffassung der GLD unerlässlich, die landesrechtliche Verantwortung für das Kulturerbe im OÖROG explizit durch Paragrafen wahrzunehmen, die Bezug nehmen auf:

  1. Umgebung von Denkmalen
  2. Integrität von Ensembles und Ortsbild
  3. räumliche und kulturlandschaftliche Wertigkeiten
  4. Dichte, Höhe, Materialität und Gestaltung von Baumaßnahmen.

Die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte haben gezeigt, dass die bisherigen Regelungen des OÖROG bei weitem nicht ausreichten um das bauliche, räumliche und kulturlandschaftliche Erbe von OÖ auch künftigen Generationen zu überliefern. Die Schaffung klarer rechtlicher Voraussetzungen im Rahmen des OÖROG ist daher von besonderer Dringlichkeit.

Das Faro-Rahmenübereinkommen als Leitfaden

Der Bewahrung des kulturellen Erbes gebührt angemessener Platz im OÖROG. Das Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft („Faro-Rahmenübereinkommen“) wurde von Österreich im Jahr 2014 unterzeichnet und 2015 ratifiziert. Darin wird das Kulturerbe in seiner materiellen, immateriellen und digitalen Form als eine der wichtigsten kulturellen, sozialen und ökonomischen Ressourcen Europas definiert. Auch das OÖROG sollte daher auf folgende wichtige Punkte aus dem Faro-Übereinkommen abgestimmt werden: Das Kulturerbe gehört uns allen! Es soll für alle Menschen zugänglich sein und dient als Basis für gesellschaftlichen Zusammenhalt, kulturelle Vielfalt und interkulturellen Dialog. Forschung und Innovation sollen auch auf das kulturelle Erbe gerichtet sein. Die Erhaltung des Kulturerbes leistet einen Beitrag zur Förderung der Wirtschaft (Baumaßnahmen, Handwerk, Tourismus etc.). 

Rahmenbedingungen zur erfolgreichen Umsetzung

Es ist daher unumgänglich, Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Forderungen des Faro-Übereinkommens erfüllen zu können. Ein zentraler Hebel für den Erhalt des kulturellen Erbes ist dabei eine durchdachte und konsequent umgesetzte Raumplanung, durch welche die Zerstörung sowohl der historisch gewachsenen Ortsbilder als auch der archäologischen Bodendenkmäler verhindert werden. Dies ermöglicht den Erhalt unserer Kulturlandschaft und damit eines Umfelds mit hoher Lebensqualität auch für die folgenden Generationen – so, wie dies Landesrat Markus Achleitner am 8. November 2019 als Zielsetzung der künftigen Raumplanung in Oberösterreich unterstrich.[1]

Adaptierung von Eckpunkten der Raumordnunsgesetz-Novelle

Die OÖ. Raumordnungspolitik, welche ihre Ziele künftig unter den vier Schlagworten „ressourcenschonend, überregional, verdichtet und verfügbar“ verfolgt, muss dem Bewusstsein um ihre Verantwortung gegenüber dem Kulturerbe durch Berücksichtigung im OÖROG Ausdruck verleihen.

Kulturgüterschutz als geeignetes Instrument gegen Leerstand und Zersiedelung

Im Sinne der Schonung von Ressourcen soll unter anderem der Reaktivierung von Leerstand gegenüber der Neuwidmung Vorrang eingeräumt werden. Zum Zweck ihrer Nutzung und gezielten Vermarktung sollen Leerstände auf Gemeindeebene erhoben bzw. ein betrieblicher Leerstandskataster umgesetzt werden. Um das baukulturelle Erbe nachhaltig schützen und bewahren zu können, ist seine Erfassung unerlässlich. Oberösterreich muss die Möglichkeit einer flächendeckenden Erhebung seiner Kulturdenkmäler jetzt nutzen, um der fortschreitenden Zerstörung historischer Bausubstanz zu begegnen. Die Erstellung eines digitalen, öffentlich zugänglichen OÖ. Kulturgüterkatasters muss dringend vorangetrieben und seitens des Landes maßgeblich und langfristig unterstützt werden. 

Steuerliche Anreize sowie die Harmonisierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen der Baudenkmalpflege würden die Reaktivierung leerstehender historischer sowie denkmalgeschützter Altbauten und damit die Ortskernbelebung zusätzlich befördern. Die durch das OÖROG verfolgten Ziele (Absicherung der Nahversorgung, Erleichterung der gemischten Gebäudenutzung in den Ortszentren, Reduzierung des Flächenverbrauchs) müssten ebenso mit Schutzmaßnahmen des baulichen, räumlichen und kulturlandschaftlichen Erbes (Umgebung von Denkmalen, Integrität von Ensembles und Ortsbild, Räumliche und kulturlandschaftliche Wertigkeiten, Dichte, Höhe, Materialität und Gestaltung von Baumaßnahmen) in Einklang gebracht werden.

Überregionale Rückendeckung für Gemeindevorstände 

Besonders in historisch gewachsenen Gemeinden, Märkten oder Ortszentren erweisen sich die herkömmlichen Vorgangsweisen bei Bauverhandlungen- und Genehmigungen aufgrund des fehlenden Bewusstseins für den Schutz des Ortsbilds als unzureichend. Bemühungen, Bauvorgaben den überlieferten Normen anzupassen, erschöpfen sich – so etwa in der Marktgemeinde Klam – in rechtlich keineswegs bindenden Gestaltungsempfehlungen. Die rechtliche Position der örtlichen Verwaltungsinstanz bleibt schwach. Gegenüber Bauwerbern fehlt ihr der Rückhalt von Seiten des Landes, das es verabsäumt, rechtlich bindende Gestaltungsvorgaben auf höherer Ebene zu erlassen. Erst wenn sich die direkt gewählten Gemeindevorstände auf solche berufen können, werden sie für den Ortsbildschutz und den Erhalt unseres Kulturerbes eintreten.

Als eine räumliche Entwicklungsmaßnahme wird in Aussicht gestellt, dass in weiteren Verdichtungsräumen und Entwicklungsachsen regionale Raumordnungsprogramme erarbeitet werden. Dies jedoch nur dort, wo es als notwendig erscheint. Gerade durch solche regionsübergreifenden, regulierenden Eingriffe könnte das Land maßgebliche Bausünden effizient vermeiden. So wie auch landwirtschaftliche Vorrangflächen ausgewiesen werden sollen, ließen sich besonders gefährdete Zonen definieren, wo Denkmalpflege und Ortsbildschutz besondere Berücksichtigung über bindende Auflagen erfahren. Örtliche Verwaltungsinstanzen könnten sich darauf stützen. 

Belebung von Tourismus und Wirtschaft

Die Erhaltung unseres Kulturerbes leistet mit der Förderung örtlicher Handwerksarbeit einen unmittelbaren Beitrag zur Stärkung der regionalen Wirtschaft. Hinsichtlich einer Belebung des Tourismus auch abseits einiger weniger – stark überlaufener – Hotspots ist dieser Beitrag langfristiger Natur. Der Schutz des Kulturerbes sowie der Ortsbilder im Rahmen des OÖROG jetzt, bedeutet Perspektiven für den Tourismus von morgen. Oberösterreich könnte Nutznießer dieser wirtschaftlichen Möglichkeiten sein. Dies jedoch nur, wenn es sich diese Chance im Rahmen einer nachhaltigen Raumordnungspolitik offenhält und nicht zu Gunsten kurzsichtiger Entscheidungen im wahrsten Sinne des Wortes „verbaut“.



[1] „Alle Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher sollen bestmögliche Lebensqualität, aber auch die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben – unabhängig davon, wo sie zu Hause sind. Das ist unser erklärtes Ziel. Mit einer aktiven Raumordnungspolitik wollen wir insbesondere den ländlichen Raum in Oberösterreich als attraktiven Lebensraum erhalten und weiter stärken. Zugleich wollen wir dabei unsere Lebensgrundlagen nachhaltig schützen, indem wir der weiteren Zersiedelung unseres Landes einen ganz klaren Riegel vorschieben und den Flächenverbrauch konsequent weiter reduzieren. Unser Grundsatz lautet künftig: Nutzung und Ausbau von Bestehendem anstelle von Neuwidmungen und dem Bauen auf der grünen Wiese.“ Der Zukunft Raum geben – Eckpunkte der OÖ. Raumordnungsgesetz-Novelle. Information zur Pressekonferenz mit Wirtschafts- und Raumordnungs-Landesrat Markus Achleitner, 8.11.2019.